Googles Antragsformular zum “Recht auf Vergessen” wurde am ersten Tag nur 12.000 Mal benutzt, Um das Löschen von unerwünschten Suchergebnisse zu einem Namen zu löschen. Klingt ja erstmal nach hohem Interesse. Macht man sich aber klar, dass in der EU zurzeit 505 Millionen Menschen leben, sind das ja nur 0,002 Prozent bzw. jeder 50.000ste EU-Bürger.
Unsere kleine Stadt Lüdinghausen müsste ihre Einwohnerzahl schon verdoppeln, um statistisch auch nur einen einzigen Nutzer des Formulars aufzuweisen…
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte im Mai entschieden, dass Suchmaschinen wie Google bei einer Suche nach einem Namen unter Umständen nicht alle Treffer anzeigen dürfen.
EU-Bürger können von Suchmaschinenbetreibern verlangen, dass sie Links nicht mehr anzeigen, wenn die dahinter stehenden Inhalte ihre Persönlichkeitsrechte verletzen. Lehnen die Suchmaschinenbetreiber das ab, können Betroffene die zuständigen Datenschutzbeauftragten einschalten oder klagen.
Eine Lösung, die keinem wirklich weiter hilft. Man fragt sich, ob die Richter wirklich wissen, was sie da für einen Unsinn geurteilt haben.
Die Seiten, die die Persönlichkeitsrechte verletzen, werden dabei ja nicht gelöscht bzw. entsprechend geändert. Und wenn es die eine Suchmaschine nicht zeigt, zeigt es die andere…
Wenn ich einem nicht verbieten kann, laut zu schreien, muss ich dann die anderen zwingen, sich die Ohren zuzuhalten? Und Google selbst entscheidet jetzt also wie ein Richter, wo Persönlichkeitsrechte verletzt werden und wo nicht?
Arme EU!