Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat jetzt ein Grundsatzurteil zum Urheberrecht im Internet gefällt (Az. C-466/12) Das dürfteso manchen Blogger nach den aktuellen Versuchen der GEMA, weitere Internetnutzer bei Youtube-Videos abzuzocken, etwas ruhiger schlafen lassen.
Danach liegt keine Urheberrechtsverletzung vor, wenn jemand ohne explizite Erlaubnis des Rechteinhabers mit einem Link auf ein frei zugängliches Werk verweist. Das gilt nach diesem Grundsatzurteil auch dann, wenn Internetnutzer, die einen Link anklicken, den Eindruck haben, dass das Werk auf der Seite erscheint, die den Link enthält.
Einen vertiefenden Artikel finden Sie bei ZDNet.