Durch ihre reine Existenz in Konkurrenz zur Verweltungsgesellschaft GEMA wird die Cultural Commons Collecting Society (C3S) sicher dafür sorgen, dass die GEMA-Vermutung irgendwann nicht mehr gilt.
Die GEMA-Vermutung sorgt dafür, dass unter anderem Aufführungen unabhängiger Künstler GEMA-pflichtig sind, weil die GEMA einfach davon ausgeht, dass die Musik zum ihrem Katalog gehört.
Eine GEMA-Befreiung muss bisher zunächst nachgewiesen werden. Das gilt auch und besonders für anonym gespielte, weil beispielsweise politische Musikstücke.Ein Künstler muss also bisher seinen Namen angeben, um eine GEMA-Befreiung zu erreichen.
Da aber jetzt ein Konkurrent wie die C3S sich auch um die Urheberrechte er Künstler kümmert, kann die GEMAnicht mehr einfach vermuten, dass ein Stück tatsächlich ihr zugeordnet ist, sagte ein C3S-Vertreter auf dem 30C3 einem Kongressteilnehmer.
Denn es könnte ja auch sein, dass die neu gegründete C3S das Stück in ihrem Bestand hat. Deshalb müsste anhand der Playlisten nachgewiesen werden, ob eine und wenn ja, welche Verwertungsgesellschaft zuständig ist.
Es kann noch 1-2 Jahre dauern, bis die C3S einen ausreichenden Bestand an vertretenen Künstlern hat – aber zu verhindern ist das Ende der GEMA-Vermutung nicht mehr.