Die Kassenärztlichen Vereinigungen der Ärzte und Zahnärzte sowie der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen haben dem 1. Januar 2015 als Stichtag für die Einführung der elektronische Gesundheitskarte (eGK) zugestimmt.
Ärzte und Zahnärzte können ihre Leistungen noch bis zum 31. Dezember 2014 über die alte Krankenversicherungskarte abrechnen, danach nur noch über die neue Chipkarte, die schon seit 2013 ausgegeben wird.
Wer nach dem 1. Januar 2015 ohne eGK zum Arzt oder Zahnarzt kommt, hat nur zehn Tage Zeit, mit einer Bescheinigung der Krankenkasse nachzuweisen, dass er versichert ist. Beim Besuch von Hausärzten gilt diese Frist bis zum Quartalsende. Arzneimittel sollen bei Nichtvorlage der Karte nur noch privat verordnet werden, so dass auch Versicherte dafür zahlen müssen.
Nach Angaben des GKV-Spitzenverbandes weniger als 3 Prozent der Versicherten in den gesetzlichen Krankenkassen noch nicht mit einer eGK versorgt, die Meisten davon, weil sie kein Foto eingeschickt haben . Das Foto des Versicherten soll angeblich gegen den Missbrauch der Karte schützen.