Mit dem Unterjubeln von Abos über das (sehr) Kleingedruckte ist es ab heute vorbei. Die sogenannte “Button-Lösung” ist ab heute Pflicht, wenn ein rechtsgültiger Vertrag per Internet zustande kommen soll.
Rechtlich gesehen ist die Button-Lösung genau genommen die Erneuerung des § 312 g BGB durch den Gesetzgeber, die zum 01.08.2012 in Kraft tritt. Der neugefasste Paragraf stellt erhöhte Anforderungen an die Darstellung einer Bestellseite.
Den Namen hat die Änderung dadurch, dass die Bestellbuttons ab heute eine unmissverständliche Beschriftung wie “zahlungspflichtig bestellen”, “kostenpflichtig bestellen” oder “kaufen” aufweisen müssen.
Oberhalb des Bestellbuttons muss jetzt auch immer eine Zusammenfassung der Bestellung mit allen wesentlichen Daten der Bestellung stehen.
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