Ab heute gilt die Button-Lösung für Käufe im Internet

Mit dem Unterjubeln von Abos über das (sehr) Kleingedruckte ist es ab heute vorbei. Die sogenannte “Button-Lösung” ist ab heute Pflicht, wenn ein rechtsgültiger Vertrag per Internet zustande kommen soll.

Rechtlich gesehen ist die Button-Lösung genau genommen die Erneuerung des § 312 g BGB durch den Gesetzgeber, die zum 01.08.2012 in Kraft tritt. Der neugefasste Paragraf stellt erhöhte Anforderungen an die Darstellung einer Bestellseite.

Den Namen hat die Änderung dadurch, dass die Bestellbuttons ab heute eine unmissverständliche Beschriftung wie “zahlungspflichtig bestellen”, “kostenpflichtig bestellen” oder “kaufen” aufweisen müssen.

Oberhalb des Bestellbuttons muss jetzt auch immer eine Zusammenfassung der Bestellung mit allen wesentlichen Daten der Bestellung stehen.

Über Klaus

Ich beschäftige mich schon seit 40 Jahren mit dem Internet. Meine Schwerpunkte sind Seitenerstellung, Programmierung, Analysen, Recherchen und Texte (auch Übersetzungen aus dem Englischen oder Niederländischen), Fotografie und ganz besonders die sozialen Aspekte der "Brave New World" oder in Merkel-Neusprech des "Neulands".
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1 Antwort zu Ab heute gilt die Button-Lösung für Käufe im Internet

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