Musik wird auf illegalen Downloadseiten häufig in gr0ßen Paketen wie beispielsweise den Top 100 aus den Charts angeboten. Jetzt urteilte das Amtsgericht Köln für einen Downloader, der wegen illegalen Filesharings des Songs “Get Shaky” aus der Datei “Germany Top 100 Singlecharts” abgemahnt worden ist – der Mann ist nicht verurteilt worden.
Die Abmahnung zu dem Musikstück aus einem Chart Container hatte die Kanzlei der Abmahnanwälte Kornmeier & Partner verschickt.
Das AG Köln wies in seinem Urteil vom 30. Juli 2014 die Klage mit der Begründung ab, dass kein Nachweis dafür erbracht worden sei, dass der abgemahnte Song über die Filesharing-Börse tatsächlich getauscht worden sei (Aktenzeichen 125 C 144/14).
Nach Ansicht des Gerichts sei es beim Filesharing von großen Containern mit 100 Songs wahrscheinlich, dass der Upload abgebrochen worden sei. Es könne nicht mit Sicherheit festgestellt werden, dass es wirklich zu einem Upload aller 100 Songs gekommen sei.
Deshalb sei es fraglich, ob der Song “Get Shaky” aus dem Chart Container tatsächlich herunter- und auch wieder hochgeladen worden sei. Der ermittelte Hashwert sage nichts darüber aus, ob tatsächlich alle 100 Songs hochgeladen worden seien. Folglich hat das Gericht die Klage aufgrund der unzureichenden Tatsachengrundlage in vollem Umfang abgewiesen.
“Aus dem Filesharing einer Gesamtdatei kann nicht auf das Filesharing aller Teile der Datei geschlossen werden. Es muss immer der Tausch des gesamten Werkes bewiesen werden, selbst wenn nur ein einzelnes Werk getauscht worden ist”, kommentiert der bekannte Internet-Anwalt Christian Solmecke dies Urteil.