Die Daten der 10.000 abgemahnten Nutzer der Streaming-Plattform Redtube.com sollen nach einem aktuellen Bericht von Golem illegal mit der Software GladII 1.1.3. von ITGuards ermittelt worden sein.
Wer sich an die gestern hier veröffentlichten Ratschläge des Rechtsanwalts Karsten Gulden gehalten hat, war offensichtlich gut beraten.
Das Landgericht Köln habe offenbar getäuscht werden sollen und sei deshalb von P2P (Filesharing) ausgegangen, sagt der Berliner Rechtsanwalt Johannes von Rüden, dem gestern Akteneinsicht gewährt wurde.
In dem Beschluss heißt es: “Durch das öffentliche Zugänglichmachen des geschützten Werkes zu den aus der Anlage ersichtlichen Zeitpunkten über eine sogenannte Tauschbörse liegt zudem eine Rechtsverletzung im Sinne vom Paragraf 19a Urheberrechtsgesetz vor.” Doch in dem Antrag habe “nichts von einer Tauschbörse” gestanden, sagte Johannes von Rüden.
Das ist typisch für die Betrüger der Kanzlei U+C: Die Daten (IP-Adressen) wurden illegal ermittelt und auch der Beschluss des Gerichtes wurde zumindest ordnungswidrig, wenn nicht sogar auf strafbare Art und Weise erwirkt.
Es ist zu hoffen, dass sich endlich mal ein mutiges Gericht findet, das die illegalen Machenschaften der einschlägig bekannten Abmahn-Kanzlei U+C beendet und den beteiligten Rechtsverdrehern, die man durchaus als Mitglieder der Abmahn-Mafia bezeichnen kann, dauerhaft die Zulassung entzieht.
Aber vermutlich haben die sauberen Herren schon präventiv eine Parteispende gemacht…