Es ist eine regelrechte Abmahnwelle, die in diesen Tagen über viele Onlineshops in Deutschland hinwegschwappt. Für eine “Order Online USA, Inc.” mahnen die Rechtsanwälte Bode & Partner massenhaft Shops und Bestellformulare ab, die die sogenannte Button-Lösung angeblich nicht korrekt umgesetzt haben.
Die gesetzlich im letzten Jahr durch Erneuerung des § 312 g BGB (Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr) durch den Gesetzgeber vorgeschriebene Button-Lösung verlangt, dass die Bestellbuttons mit unmissverständlichen Texten wie “zahlungspflichtig bestellen”, “kostenpflichtig bestellen” oder “kaufen” beschriftet sein müssen.
Wenn Ihr Bestellformular am sogenannten “Point of no Return” einen Bestellknopf wie in unserem obigen Artikelbild aufweist, werden Sie wohl nicht zum großen Kreis der Adressaten dieser Abmahnungen gehören.
Die Abmahn-Anwälte gewähren übrigens “großzügig“ Schnellzahler-Rabatte…
Mehr Details zu den Abmahnungen und den Hintermännern finden Sie bei Heise.