Die Ministerpräsidentenkonferenz hat vorgestern nicht nur die Verlängerung und die Verschärfungen von Corona-Maßnahmen verabredet, sondern auch eine auf ein Jahr verkürzte Sofortabschreibung für Computer, Zubehör und Software.
Bisher konnte man Computer nur über drei Jahre abschreiben, wenn sie einen bestimmten Wert überschritten. Die neue Regelung soll möglicherweise auch dauerhaft gelten, weil der technische Wandel sich beschleunigt hat.
Selbstständige und Homeworker können profitieren
Die Änderung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2021 in Kraft. Außer Selbstständigen profitieren davon auch Arbeitnehmer, die von Hause aus arbeiten und dafür Hardware angeschafft haben.
Dazu müssen sie allerdings auch deutlich investieren, denn durch den Werbungskostenpauschbetrag sind Gesamtausgaben von bis zu 1.000 Euro im Jahr in der Einkommenssteuererklärung ja sowieso schon ohne Nachweis berücksichtigt. Wer allerdings noch höhere Werbungskosten nachweisen kann, muss dann weniger Steuern bezahlen und behält mehr Geld im Portemonnaie.