Das Landgericht Berlin hat in seinem jetzt veröffentlichten Urteil vom 30. April acht der Klauseln von Apple als rechtswidrig eingestuft und für unwirksam erklärt.
Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) gegen insgesamt 15 der Datenschutzklauseln, zu sieben davon hat Apple aber schon vorab eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben.
Nach dem Urteil benachteiligen die Klausen der deutschen Apple-Website die Verbraucher unangemessen, denn sie verletzen wesentliche Grundgedanken deutschen Datenschutzrechts.
Typisch Apple & Co…