Mit einer neuen Richtlinie namens “E-Commerce-Bedingungen für Adidas-Group-Erzeugnisse” will der Sportartikelhersteller Adidas in Zukunft den Verkauf seiner Produkte über Plattformen wie Amazon oder Ebay verbieten.
Danach verbieten die neuen E-Commerce-Bedingungen von Adidas einen Verkauf auf Onlineplattformen, die “gebrauchte oder beschädigte Waren anbieten”, “Verkäufe durch private Endverbraucher zulassen”, “mehrere Verkäufer für ein und dasselbe Produkt haben” oder “keinen separaten Markenshop für jede zu Adidas gehörende Marke” unterhalten.
Dabei geht es angeblich um “markenfreundliche Präsentation”. Allerdings stellt sich hier doch die Frage, ob der Verkauf eines Produktes überhaupt verboten werden kann…
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