Branchenriese Amazon hat jetzt die umstrittene Preisparitätsklausel aus seinen AGBs für externe Händler, die über Amazons Plattform verkaufen, gestrichen.
Unter „Preisparität“ verstand die Online-Handelsplattform bisher, dass Online-Händler, die über Amazon Artikel anbieten, dortnicht teurer sein dürfen als bei ihren anderen „nicht ladengebundenen Vertriebskanälen“.
Anders gesagtdarf darf ein Händler nur im Ladenvertrieb teurer sein als in seinem Amazon-Shop. Sowohl der jeweilige Artikelpreis als auch der Gesamtpreis müssen gleich oder niedriger sein bei jedem anderen von diesem Händler genutzten Online-Vertriebskanal.
Diese umstrittene Klausel ließ die Kartellwächter vom Bundeskartellamt aktiv werden, und ruderte der Online-Riese jetzt zurück. Amazon ist der größte in Deutschland tätige Etailer, hier eine Übersicht der Top Ten: