In der Apple-Lizenzvereinbarung (EULA) für die Software iBooks und iBooks Author war eine heftig kritisierte Klausel, die quasi das Werk desjenigen Autors, der die Software zur Erstellung von (Schul-)Büchern benutzte nur noch über Apple’s iBookstore verkäuflich machte. Im Grunde erhob Apple Anspruch auf die Inhalte.
Nach einem Bericht von Heise wurde mit der neuen Version iBook Author 1.0.1 diese Klausel geändert – der Autor darf die Bücher in anderen Formaten als iBook uneingeschränkt anderweitig vermarkten. Nur im iBook-Format dürfen die Bücher ausschließlich im iBookstore verkauft werden.
Dieser abgewehrte Versuch war typisch Apple…