Weil Apple seine Mitarbeiter im Apple Store Hamburg per Videokamera überwacht hat, muss das Unternehmen jetzt Schmerzensgeld an einen der Betroffenen zahlen.
Das hatte das Arbeitsgericht Frankfurt am Main schon im November 2013 entschieden.
Apple legte aber Widerspruch ein und erklärte, dass in allen Stores weltweit Kameras installiert seien, um etwa Diebstähle aufzuklären. Jetzt ist das Urteil (Az.: 22 Ca 9428/12) rechtskräftig geworden, weil Apple seinen Widerspruch einen Tag vor der Berufungsverhandlung (wohl wegen Chancenlosigkeit) zurückzog.
Damit muss Apple dem ehemaligen Mitarbeiter nun ein Schmerzensgeld von 3.500 Euro zahlen.
Über Klaus
Ich beschäftige mich schon seit 40 Jahren mit dem Internet. Meine Schwerpunkte sind Seitenerstellung, Programmierung, Analysen, Recherchen und Texte (auch Übersetzungen aus dem Englischen oder Niederländischen), Fotografie und ganz besonders die sozialen Aspekte der "Brave New World" oder in Merkel-Neusprech des "Neulands".
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