Bewertungen ihrer Arbeit im Internet müssen Ärzte nach einem Urteil des OLG Frankfurt durchaus hinnehmen.
Sie können vom Betreiber eines Bewertungsportals nicht die Löschung eines anonymen Eintrags verlangen, weil dieser vom Meinungs- und Informationsrecht gedeckt ist.
Die Klägerin, eine niedergelassene Ärztin, die sích schon vor dem Landgericht nicht durchsetzen konnte, scheiterte auch am Oberlandesgericht.
Nähere Informationen dazu finden Sie bei Heise.
Über Klaus
Ich beschäftige mich schon seit 40 Jahren mit dem Internet. Meine Schwerpunkte sind Seitenerstellung, Programmierung, Analysen, Recherchen und Texte (auch Übersetzungen aus dem Englischen oder Niederländischen), Fotografie und ganz besonders die sozialen Aspekte der "Brave New World" oder in Merkel-Neusprech des "Neulands".
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