Zum Geld verdienen mit technischen Produkten braucht man heutzutage eher fähige Anwälte als fähige Konstrukteure und Visionäre. Nachdem Samsung das von Apple erwirkte Verkaufsverbot für sein Galaxy Tab 10.1 durch das neue Modell Galaxy Tab 10.1N umgangen hat, beantragte Apple auch eine einstweilige Verfügung gegen das Nachfolgemodell, die ein Verkaufsverbot in ganz Europa beinhalten soll.
Dazu ist am 22. Dezember eine Anhörung angesetzt, solange kann Samsung das Galaxy Tab 10.1N weiter verkaufen. Schon am 20. Dezember läuft die Berufungsverhandlung zum Verkaufsverbot für das Vorgängermodell Galaxy Tab 10.1, für das das Verjaufsverbot in Australien vor ein paar Tagen wieder aufgehoben wurde.