Störerhaftung heißt das böse Wort, das das von der Berliner Koalition gewünschte Wachstum bei offenen WLANs verhindert. Die Politiker von CDU und SPD würden gerne ein kostenfreies offenes WLAN anbieten.
Die aktuelle Rechtsprechung stellt aber für Betreiber solcher Netze immer dann eine große Gefahr da, wenn Rechtsverletzungen wie Verstöße gegen das Urheberrecht darüber begangen werden, denn dann können die Betreiber als “Mitstörer” in Haftung genommen werden und fangen sich überteuerte Abmahnungen ein.
Das ist alles eine ziemlich pervertierte Rechtsprechung, deren Grundlagen eigentlich für andere Tatbestände gelegt wurden – aber wo ein Aas ist, da sammeln sich auch die Geier.
In dem Antrag der Koalition ist zu lesen: “Bei der Verbreitung von Inhalten im Netz ist es zunehmende Praxis, Betreiber oder Nutzer von WLAN-Anschlüssen abzumahnen, wobei die Streitwerte unangemessen hoch und für Bürgerinnen und Bürger oder z. B. Cafés existenzgefährdend sind. Dies verhindert, dass im stärkeren Maße als bisher WLANs frei zur Verfügung gestellt werden.”
Nicht nur das Land Berlin möchte die Störerhaftung für WLAN-Betreiber einschränken…