Nach dem BGH-Urteil zu Googles Autocomplete, in dem der Kläger vor dem Bundesgerichtshof gegen den Internetkonzern Google Recht bekam, sieht auch Bettina Wulffs Anwalt wieder gute Chancen für die Klage seiner Mandantin.
“Ich gehe von einem Verhandlungstermin im Herbst aus”, sagte Wulff-Anwalt Gernot Lehr dem Handelsblatt. Wulff versucht schon lange, die Kombination ihres Namens mit Begriffen “Rotlicht” zu unterbinden.
Die Klage von der Ex-Bundespräsidentengattin ist beim Landgericht Hamburg anhängig. Um erst mal das Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs abzuwarten, hatten Wulff und ihr Anwalt den eigentlich für den 26. April angesetzten Gerichtstermin in Hamburg verschieben lassen.
Letzte Woche hatte Der BGH entschieden, dass Suchmaschinen Wortkombinationen aus der automatischen Vervollständigung”Autocomplete” streichen müssen, wenn sie erfahren, dass damit Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Auch durch automatische Ergänzungen könnten die Rechte von Personen verletzt werden. Der Firmengründer und Kläger des gewonnenen Prozesses hatte Google verklagt, weil die Suchmaschine seinen Namen automatisch mit den beiden Begriffen “Scientology” und “Betrug” ergänzte.