Das kaum nachvollziehbare Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zum illegalen Tausch des Liedes „Bitte hör nicht auf zu träumen“ von Xavier Naidoo wird wohl für viele Internetnutzer üble Folgen haben, auch wenn sie nicht gegen das Urheberrecht verstoßen. Man hört den Vorwurf, dass das BGH dem Gesetzgeber „die Gefolgschaft verweigert“ hat und dass sich die Karlsruher Richter“eindeutig gegen das Gesetz“ gestellt haben.
Verbraucherschützer gehen davon aus, dass Nutzer nach diesem Urteil zu illegalen Musik-Downloads mit neuen Abmahnungen nur so überschüttet werden. „Das Urteil wird eine neue Abmahnwelle auslösen“, vermutet der Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Berlin, Peter Lischke.
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) hat die Union aufgefordert, ein von Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) geplantes Gesetz, das die Verbraucher besser vor unseriösen Abmahnungen schützen soll, nicht mehr länger zu blockieren.
„Im Urheberrecht müssen Verbraucher besser vor Abmahnabzocke geschützt werden“, forderte der VZBV. Bei Verstößen dürfe die erste Abmahnung einen privaten Verbraucher höchstens 100 Euro kosten.
Obwohl das Urheberrechtsgesetz seit vier Jahren eine solche Kostendeckelung vorsieht, fallen die Abmahngebühren in der Praxis laut VZBV in aller Regel deutlich höher aus. Anwälte bzw. Rechteinhaber verlangten oft mehr als 1.000 Euro.
Durchschnittlich würden im Rahmen eines für die Verbraucher wenig vorteilhaften Vergleichsvorschlags Forderungen von 800 Euro geltend gemacht. „Die derzeitige Regelung enthält zu viele Schlupflöcher und kann die Abmahnindustrie nicht stoppen“, meinte die VZBV-Expertin Cornelia Tausch.