Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte über die Verantwortung für die Verletzung von Persönlichkeitsrechten im Internet zu entscheiden. Zugrunde lag ein Fall, bei dem ein Blogger im bei Google’s blogspot.com gehosteten “Mallorca-Blog” einem deutschen Geschäftsmann vorgeworfen hatte, mit seiner Firmen-Kreditkarte Sex-Club-Rechnungen bezahlt zu haben.
Der Blogger blieb anonym, also klagte der Geschäftsmann in Deutschland gegen Google und hat jetzt in letzter Instanz gewonnen, denn auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte gerade in anderen Fällen das Recht auf Klage im Heimatland der Geschädigten anerkannt.
Einen ausführlichen Bericht finden Sie bei der Süddeutschen Zeitung.