Heute hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Google automatische Suchvorschläge entfernen muss, wenn sie Persönlichkeitsrechte verletzen.
Sobald die Suchmaschine Google über eine solche Rechtsverletzung informiert ist, ist sie verpflichtet, diese für die Zukunft zu verhindern.
Damit hat der BGH einem Kläger Recht gegeben, der sich durch die automatische Ergänzung seines Namens um die zwei Suchbegriffe „Scientology“ und „Betrug“ in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt sah. Deshalb hat der BGH den Fall an das Berufungsgericht zurück verwiesen.
In dem vorliegenden Fall fühlte sich der Kläger durch die automatische Vervollständigung bzw. Erweiterung seines Namens um die Begriffe „Scientology“ und „Betrug“ in seinen Rechten verletzt.
Der Kläger behauptet, weder in irgendeinem Zusammenhang mit Scientology zu stehen, noch sei ihm ein Betrug vorzuwerfen. Google hatte argumentiert, dass die Suchvorschläge ohne Wertung einfach nur die gegenwärtigen Suchvorlieben im Netz widerspiegeln. Mit dieser Auffassung hatte Google noch 2012 vor dem Oberlandesgericht Köln Recht bekommen.
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