Das auch als Lex Google bekannte Leistungsschutzrecht verunsichert viele. Darf ich in meinem Blog noch eine Schlagzeile oder einen Textschnipsel zitieren, oder stehe ich dann schon mit einem Bein im Gefängnis?
Bei Golem kann man nachlesen, dass diese Snippets weiterhin erlaubt und auch erwünscht sind. Fast gleichlautend bei Heise: „Daher legen wir Wert darauf, unseren Nutzern noch einmal klar öffentlich zu erklären, dass Links auf und kurze Textausschnitte/Snippets aus unseren Publikationen weiter höchst willkommen sind und dass dies weiterhin keiner Erlaubnis des Verlages bedarf oder gar Geld kostet. Selbstverständlich werden wir auch niemanden deswegen abmahnen oder auf eine andere Weise dagegen juristisch vorgehen.„