Der Bundesrat hat es in der Tat geschafft, das vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens (MeldFortG) zu stoppen.
Aber für eine Überarbeitung unter Datenschutz-Aspekten war wohl keine Zeit und auch kein wirkliches Interesse vorhanden, für die Bürger und gegen Inkasso- und Werbewirtschaft zu handeln.
Wenn man nur anfängt, das Machwerk zu lesen, stolpert man sofort über folgende Stelle:
In Satz 2 sind die Wörter “für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels” durch die Wörter “für gewerbliche Zwecke” zu ersetzen.
Geht’s noch, liebe Volksvertreter? Das zeigt genau die Intention: Möglichst verschlimmbessern, aber so, dass es nicht mehr so sehr danach aussieht.
Auch beim Landesdatenschützer von Schleswig-Holstein, Thilo Weichert, löst das Paket “wenig Begeisterung aus”. Bei Golem heißt es:
Statt einer umfassenden datenschutzrechtlichen Überarbeitung des Meldegesetzentwurfes beschränken sich die Vorschläge des Bundesrats “auf den konkreten öffentlichen Aufreger” und “versuchen weiterhin den Datenbedürfnissen von Werbung und Adresshändlern entgegenzukommen.”
Das erklärte das Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein am 14. September 2012. Behördenleiter Thilo Weichert betonte, dass die zu erwartende Zunahme der Anfragen und Beschwerden ein hoher Preis dafür seien, “dass der Privatwirtschaft insbesondere für Werbezwecke hoheitliche Meldedaten bereitgestellt werden.”
190.000 Protestunterschriften brachten den Bundesrat dazu, das quasi heimlich geänderte und während eines Fußballspiels der Nationalmanschaft durch den Bundestag gewinkte Gesetz abzulehnen.
Inzwischen gab es aber wohl wieder heftige Lobbyarbeit der Inkasso- und Werbewirtschaft, die weiter auf die Daten der hoheitlichen Melderegister zugreifen möchten, ohne dass die Betroffenen dem widersprechen können.
Am besten sogar ohne dass die gefragt werden…