Endlich hat der Finanzausschuss den Weg freigemacht, um Freifunk-Projekte für offenes, freies und kostenloses WLAN künftig speziell fördern zu können.
Die Regierungsparteien haben sich endlich dazu durchgerungen, dass künftig die Gemeinnützigkeit von Freifunk-Initiativen anerkannt werden kann. Den entsprechenden Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zum Jahressteuergesetz hat der Finanzausschuss gestern befürwortet.
So wird es für Freifunker deutlich einfacher, Geld- oder Sachspenden für den Aufbau offener WLAN-Zugangspunkte einzuwerben und dafür dann auch im Gegenzug Spendenbescheinigungen fürs Finanzamt der Spender auszustellen.
Ein wichtiges Signal für das Engagement der Bürger
SPD-Digitalexperte Jens Zimmermann sprach von einem „richtigen und wichtigen Signal für das digitale zivilgesellschaftliche Engagement“. Gerade zeige die aktuelle Corona-Krise , wie wichtig dieses und die generelle Zusammenhalt seien.
Freifunk-Initiativen ermöglichten mit dem Aufbau von kostenlosen und nicht kommerziell ausgerichteten Kommunikationsnetzwerken vielen Bürgern den einzigen Internetzugang und leisteten damit einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag. Jetzt würden die bisherigen Hilfskonstruktionen „auf eine rechtssichere Grundlage gestellt“.
Noch vor einem Jahr hatte der Bundestag mit den Stimmen der Regierungsfraktionen und der AfD einen Antrag der FDP zur Gemeinnützigkeit von Freifunkern abgelehnt. Die FDP hatte dafür geworben, weil es sich bei den Initiativen um gesellschaftlich aktive Vereine handele, „die für ihre eigene Nachbarschaft und darüber hinaus freies Internet bereitstellen und ihr Wissen diskutieren und weitergeben“.
Der Katalog des Paragraphen 52 der Abgabenordnung
In dem Antrag hieß es, dass eine klare Zuordnung zu einem der Katalogzwecke des Paragraphen 52 der Abgabenordnung bislang nicht möglich gewesen sei. Besonders das soziale Engagement bei der Versorgung von Flüchtlings- und Obdachlosenunterkünften mit Freifunk wollte die FDP gewürdigt wissen. Bundesweit einheitliche Vorgaben würden auch die WLAN-Projekte stärken, sie von unnötiger Bürokratie entlasten und das Engagement dafür fördern.
Alle frühere Anträge gescheitert
Schon im Jahr 2017 waren Anträge der Grünen und des Bundesrats, Freifunker als gemeinnützig anzuerkennen, im Bundestag gescheitert. Im Jahr 2019 hatte die Bundesregierung zwar einen eigenen Anlauf genommen, der aber aufgrund der gerichtlich befeuerten Debatte über die Gemeinnützigkeit zum Beispiel der Deutschen Umwelthilfe (DUH), von Attac und Campact sehr lange auf Eis lag…
Für Lüdinghausen wird es Zeit
Der Zahn der Zeit hat auch am Freifunk-Netz der Lüdinghauser Innenstadt genagt: Alle 8 Zugangsknoten zu dem kostenlosen Bürgernetz rund um den Marktplatz, die 2015 in Betrieb gingen, sind inzwischen wieder weg.
Nur noch in den Seitenstraßen des Marktplatzes gibt es drei Zugänge, die man aber vom Marktplatz aus nicht mehr erreicht. Ob es nur eine Folge der steuerlichen Absetzbarkeit ist, das frühe Unterstützer gegangen sind und neue nicht angeworben werden konnten, bleibt fraglich.
Es fehlte meines Erachtens nämlich auch von Anfang an an einer aktiven Community zur Förderung von Freifunk in unserem Städtchen…