Übernächste Woche ist es so weit. Ab 1. August tritt die sogenannte Button-Lösung auf der Grundlage des neuen Paragraphen 312g des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in Kraft. Damit sollen die Verbraucher bei Einkäufen im Internet besser vor versteckten Kosten- und Abofallen geschützt werden.
In einem “Whitepaper” des Bundesverbands Digitale Wirtschaft (BVDW) wird erläutert, welche wesentlichen Änderungen neben der Beschriftung von Bestellbuttons mit “Zahlungspflichtig bestellen” der neue Paragraph mit sich bringt.
Die neue Regelung gilt für Verkäufe von Unternehmen an Verbraucher (B2C) im Internet. Verkäufe von Privatleuten, z.B. über Ebay, sind nicht betroffen.