Der Chaos Computer Club ist in den Besitz des sogenannten Bundes-Trojaners gekommen und hat diese staatlich programmierte und verwendete Schadsoftware untersucht. Dabei zeigte sich, dass das Schnüffelprogramm keineswegs die Vorgaben des klaren Richterspruches des Bundesverfassungsgerichts erfüllt.
Der Trojaner hat Fähigkeiten, die weit über das unter ganz eng eingegrenzten Umständen erlaubte Abhören der Internet-Telekommunikation im Rahmen der Quellen-TKÜ vor der Verschlüsselung beim Senden bzw. nach der Entschlüsselung beim Empfang. Er verletzt die eindeutigen Vorgaben des Verfassungsgerichtes in eklatanter Weise und erlaubt den “Großen Lauschangriff” inklusive eigener Manipulationen auf dem angegriffenen System.
Darüber hinaus macht er Screenshots von den Fenstern, kann Kamera und Mikrofon für den Großen Lauschangriff benutzen und beliebigen weiteren Schadcode nachladen und ausführen und auch Dateien auf dem angegriffenen System verändern. Damit ist er als Beweismittel für Wasauchimmer absolut ungeeignet, denn die könnte er selbst gefälscht haben. Was da programmiert wurde, ist eindeutig ein Bruch geltenden Rechtes.
Dazu kommt, dass der Bundestrojaner wegen grober Programmierfehler in Design und Implementierung massive Sicherheitslücken in dem angegriffenen Rechner auslöst, die wiederum von Dritten genutzt werden können. Diese können sogar selbst auf den Bundestrojaner zugreifen.
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