Heute beschloss der Bundestag eine Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), um die Verbraucher vor Abo- und anderen Kostenfallen zu schützen.
Durch die Gesetzesänderung sind Internethändler jetzt verpflichtet, vor der Kaufentscheidung bei jedem Bestellvorgang transparent und detailliert über anfallende Kosten und Laufzeiten (bei Abos) zu informieren. Wesentliche Informationen dazu müssen hervorgehoben werden. Die neuen Regeln sollen im Sommer wirksam werden.
Verbraucherschützer weisen aber schon darauf hin, dass es nicht lange dauern wird, bis neue zweifelhafte Geschäftsmethoden die Gesetzesänderung umschiffen.
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