Ein Gutachten des Berliner Staatsrechtlers Alexander Blankenagel und des auf Medien- und Wirtschaftsrecht spezialisierten Rechtsanwalts Wolfgang Spoerr stellt fest, dass das geplante Leistungsschutzrecht für Presseverleger (auch Lex Google genannt) nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
Der auftraggebende Verband der deutschen Internetwirtschaft eco will das Gutachten heute Mittag auf seiner Homepage veröffentlichen. Ausführlichere Informationen dazu finden Sie bei Heise.
Über Klaus
Ich beschäftige mich schon seit 40 Jahren mit dem Internet. Meine Schwerpunkte sind Seitenerstellung, Programmierung, Analysen, Recherchen und Texte (auch Übersetzungen aus dem Englischen oder Niederländischen), Fotografie und ganz besonders die sozialen Aspekte der "Brave New World" oder in Merkel-Neusprech des "Neulands".
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