Wer als Händler seine Waren über Amazons Marketplace anbietet, darf er sie an keiner anderen Verkaufsstelle im Netz billiger anbieten. Das Bundeskartellamt prüft jetzt, ob das den freien Wettbewerb behindert.
Um das herauszufinden, befragt das Amt nach eigener Mitteilung gerade 2.400 Amazon-Händler. Insbesondere will sie wissen, wie sich diese sogenannte Preisparitätsklausel in Amazons Verträgen für sie auswirkt.
Weder bei Ebay noch im eigenen Onlineshop darf ein Händler den Amazon-Preis seiner Waren unterschreiten, obwohl im Vergleich mit dem eigenen Shop bei Amazon ja noch ein Teil des Erlöses an den Ex-Buchhändler abgeführt werden muss.
Das Kartellamt hat nicht nur die Sorge, dass diese Preisfixierung das Wachstum anderer Online-Shops behindert, diese Regelung macht auch alle Waren zu Lasten der Verbraucher teurer. Das Kartellamt schreibt dazu: „Es besteht die Gefahr, dass hohe Händlergebühren von Amazon durchgesetzt werden und das System so insgesamt zu einem höheren Preisniveau zulasten des Verbrauchers führt, ohne dass er ausreichende Vorteile hiervon hat.“