Der Versuch von Apple, auch das Nachfolgemodell von Samsung’s Galaxy Tab 10.1, das Galaxy 10.1 N mit einem Verkaufsverbot belegen zu lassen, ist jetzt am Landgericht Düsseldorf gescheitert.
Das abgeänderte Design unterscheide sich hinreichend vom Apple iPad, befanden die Richter. Damit sei das Samsung Galaxy 10.1 N eine eigenständige Weiterentwicklung und es bestehe keine Verwechslungsgefahr mehr.