Das Wort zum Sonntag: Abmahnkanzlei U+C versteigert Forderungen aus Pornofilm-Abmahnungen im Wert von 90.000.000 €

 

Pornofilme können reizvoll sein, das ist schließlich ihr Sinn. Neu im digitalen Zeitalter ist aber, dass sie für geldgeile Rechtsanwälte reizvoller sind als für notgeile Männer.

Forderungen aus Abmahnungen von immerhin 90.000.000 € versteigert die bekannte Abmahn-Kanzlei Urmann + Collegen (U+C). Die Riesensumme stammt aus Abmahnungen wegen Filesharing mit Einzelkosten von 1.286,80 € pro Fall.

Und bei dieser Kanzlei geht es speziell um Pornofilme, vornehm “Adult-Entertainment” genannt. Und zwar Pornofilme sub omnibus canonibus, so schlecht, dass man sie selbst auf einem Wühltisch für 5 € kaum verkauft kriegt.

Da werden dann die “Rechteinhaber” (Zuhälter aus der Nachbarschaft) herangeholt und ihnen wird erklärt, dass man mit ihren Pornofilmchen miesester Qualität, die kaum jemand kaufen will, noch ein Super-Geschäft machen kann. Die “Produzenten” unterschreiben eine Vollmacht für U+C, und das Geschäft kann losgehen.

U+C beauftragt Dritte, die Filme in eine Tauschbörse zu stellen, dann werden Studenten daran gesetzt, alle IP-Nummern, die dabei auftauchen, mitzuschreiben. Abschließend erfolgt dann die Abmahnung. Und bis auf wenige gewissenhafte Richter macht fast die gesamte deutsche Justiz mit.

Nach meiner Rechtsauffassung machen sich dabei nur zwei strafbar: Zunächst derjenige, der die Pornos in die Tauschbörse stellt, damit andere sie herunterladen und man denen ihr Geld abnötigen kann. Und dann der Anstifter, ein gewisser Rechtsanwalt Urmann oder einer seiner schreibfehlerbehafteten “Collegen”.

Denn eine private Kope – und nichts Anderes wollen die Tauschbörsenbenutzer – ist durchaus nach unserem Recht erlaubt. Bis auf den ersten Einsteller des Pornos wollen alle anderen eigentlich nur eine Kopie für sich selbst.

Das perfide an dem Geschäft ist, dass kaum ein Familienvater bereit ist, den Seinen zu erläutern, dass er “Brillenschlampen in High Heels” oder “Sado-Maso-Klinik 3” nicht aus dem Internet geladen hat und sich gegen die Abmahnung wehren wird. Das liegt halt in der Natur der Sache und wird von Abmahngangstern wie diesem Rechtsanwalt Urmann und seinen Gesinnungsgenossen in der Branche brutalstmöglich ausgenutzt.

Das Copyright wurde mal erfunden, um Künstlern eine Wertschöpfung aus ihren Werken zu ermöglichen, und nicht, um verantwortungslose, geldgeile Rechtsanwälte noch reicher zu machen.

Schon vor 14 Tagen hat EU-Kommissarin Neelie Kroes in Avignon gesagt: “Schon das Wort Copyright und alles, was dahinter steckt, löst beim Bürger Hass aus. Dabei kommt der Großteil der Einnahmen der Medien- und Kulturindustrie überhaupt nicht beim Künstler an.”

Über Klaus

Ich beschäftige mich schon seit 40 Jahren mit dem Internet. Meine Schwerpunkte sind Seitenerstellung, Programmierung, Analysen, Recherchen und Texte (auch Übersetzungen aus dem Englischen oder Niederländischen), Fotografie und ganz besonders die sozialen Aspekte der "Brave New World" oder in Merkel-Neusprech des "Neulands".
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