Nachdem jetzt auch das Land Schleswig-Holstein zugestimmt hat, tritt die Umstellung der GEZ-Gebühr auf eine „Haushaltsgebühr“ zum 1. Januar 2013, also in einem Jahr in Kraft.
Jeder muss diese Haushaltsgebühr zahlen, auch wenn er weder Radio noch Fernseher besitzt. Und die soll mit 17,98 € immerhin vier Hartz 4-Mittagessen hoch sein, egal ob man nur ein Radio oder auch einen Fernseher oder gar kein Empfangsgerät hat.
Da es jeder zahlen muss, ist es keine begründete Zweckabgabe mehr, sondern eine simple Steuererhöhung. Aber wer würde von unseren heutigen Politikern Ehrlichkeit erwarten. Der einzige Unterschied zu den meisten Steuern ist, dass der Verwendungszweck festgelegt ist. Aber auch sowas ändert sich recht schnell in Deutschland.
Da wäre es doch einfacher und ehrlicher gewesen, die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, die ja Nutznießer des Geldes sein sollen, direkt aus Steuermitteln zu finanzieren.
Alle Ungerechtigkeiten, die sich aus der Haushaltsgebühr ergeben, zum Beispiel dass jemand, der keinen Fernseher hat, trotzdem den Bergdoktor oder Gottschalk & Co. mit finanzieren muss oder dass Menschen, die so wenig Einkommen haben, dass sie auch keine Steuern zahlen müssen, bei der Haushaltsabgabe dabei sind, wären damit vom Tisch. Und zwar ohne neue Regelungen und Ausnahmen von diesen Regelungen und Ausnahmen von den Ausnahmen.
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