Mit seiner Tarifreform im Juni hatte E-Plus neu eingeführt, dass nach Verbrauch des Datenvolumens automatisch kostenpflichtige Volumenpakete dazu gebucht wurden. Das hat für eine Abmahnung durch die Verbraucherzentrale NW geführt.
Sie hatte bemängelt, dass diese Option ungefragt und auch ohne Alternative in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgenommen worden war. Die Automatik hätte nach Ansicht der Verbraucherschützer zu ungewollten Zusatzkosten nach Verbrauch des vereinbarten Datenvolumens führen können.
Jetzt ändert E-Plus die abgemahnte Datenautomatik bei seinen Base-Tarifen. Anfang Juni war die sogenannte Internet-Option für alle Kunden aktiviert worden – jetzt ist sie wieder frei wählbar.