Schon wieder hat sich die Bezirksregierung Düsseldorf nach einem Bericht von Heise eine blutige Nase geholt, als sie die DENIC, die Vergabeorganisation für deutsche Internetadressen mit der Endung .de, zwingen wollte die Domains von Glücksspielanbietern, die in Nordrhein-Westfalen verboten wurden, zu diskonnektieren.
Insbesondere wies die DENIC darauf hin, dass sie nicht in der Lage sei, eine Domain nur für NRW zu sperren und dass selbst bei einer Löschung der Domains die dahinterstehenden Seiten noch über andere, nicht deutsche Internetadressen erreichbar blieben.
Das hatte die Bezirksregierung schon vor 10 Jahren nicht verstanden, dafür aber das Verwaltungsgericht Düsseldorf, das der Klage der DENIC stattgab.