Gestern hat sich die Suchmaschine Google einmal mehr vor dem Bundesgerichtshof (BGH) durchgesetzt. Der BGH entschied in seinem gestrigen Urteil, dass jemand, der seine Bilder im Internet veröffentlicht oder die Veröffentlichung im Internet erlaubt, auch damit rechnen muss, dass diese Bilder auch in der Vorschau der Suchmaschinen angezeigt werden.
Das ist sogar auch dann legal, wenn das Vorschau-Bild illegal veröffentlicht wurde, weil eine Suchmaschine nicht zwischen legalen und illegalen Bildern unterscheiden kann.
Über Klaus
Ich beschäftige mich schon seit 40 Jahren mit dem Internet. Meine Schwerpunkte sind Seitenerstellung, Programmierung, Analysen, Recherchen und Texte (auch Übersetzungen aus dem Englischen oder Niederländischen), Fotografie und ganz besonders die sozialen Aspekte der "Brave New World" oder in Merkel-Neusprech des "Neulands".
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