BGH gibt YouTube-Fall an den EuGH weiter

paragrfFraming nennt man das Einbinden von Multimediainhalten in eine Webseite, indem diese durch einen elektronischen Verweis vom Ursprungsort abgerufen und in einem Rahmen (Frame) auf der eigenen Seite wiedergegeben werden. Bekanntestes Beispiel dafür sind Youtube-Videos, wie sie gelegentlich auch in diesem Blog eingebunden werden.

Ob das einen Urheberrechtsverstoß darstellt, hat der BGH nicht geklärt. Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat diese Frage jetzt zur Beantwortung dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg vorgelegt.

Mehr Details dazu finden Sie bei ZDNet.

Über Klaus

Ich beschäftige mich schon seit 40 Jahren mit dem Internet. Meine Schwerpunkte sind Seitenerstellung, Programmierung, Analysen, Recherchen und Texte (auch Übersetzungen aus dem Englischen oder Niederländischen), Fotografie und ganz besonders die sozialen Aspekte der "Brave New World" oder in Merkel-Neusprech des "Neulands".
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