Framing nennt man das Einbinden von Multimediainhalten in eine Webseite, indem diese durch einen elektronischen Verweis vom Ursprungsort abgerufen und in einem Rahmen (Frame) auf der eigenen Seite wiedergegeben werden. Bekanntestes Beispiel dafür sind Youtube-Videos, wie sie gelegentlich auch in diesem Blog eingebunden werden.
Ob das einen Urheberrechtsverstoß darstellt, hat der BGH nicht geklärt. Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat diese Frage jetzt zur Beantwortung dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg vorgelegt.
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