In welcher Funkzelle Sie mit wem wie lange gesprochen haben, speichern die deutschen Mobilfunkanbieter, obwohl es verboten ist. Bei Vodafone zum Beispiel für bis zu 210 Tage, Phonehouse Telecom 120 Tage, Drillisch/SIMply 92 Tage, E-Plus für 80 Tage und die Deutsche Telekom immerhin noch für 30 Tage.
Das ergibt sich aus einer Erhebung der Bundesnetzagentur vom letzten Jahr, die gerade vom AK Vorrat veröffentlicht wurde.
Die Begründung nach einer Anzeige des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung vom September letzten Jahres war wie immer: Man brauche die Bewegungsprotokolle zur Prüfung von Einsprüchen der Kunden gegen ihre Rechnung.
Das akzeptiert die Bundesnetzagentur nicht. Die Speicherung des Aufenthaltsortes ist nur gestattet, wenn es sich um einen standortbezogenen Tarif handelt (Home-Zone). Dann werden auch eingehende Gespräche gespeichert, obwohl dafür ja keine Gebühren anfallen. Selbst die Daten zu Flatrate-Verträgen werden von den Providern gespeichert.
Deshalb müssten diese Verbindungsdaten und Bewegungsprofile umgehend gelöscht werden. Nähere Informationen zum Thema in Deutsch gibt es beim ZDNet.