Vor dem Landgericht Bonn hat die Deutsche Post jetzt den Prozess um den E-Post-Brief verloren. Ihre Aussagen, der E-Post-Brief sei „so sicher und verbindlich wie ein Brief“ und übertrage „die Vorteile des klassischen Briefes ins Internet“ entsprechen nach Auffassung des Gerichts nicht der Realität und sind falsch.
Für viele Gelegenheiten wie die Kündigung von Wohnungen sind die Schriftform und die eigenhändige Unterschrift notwendig. Wer sich auf die Werbeaussagen der Deutschen Post verläßt, sei irregführt worden.
Die Klage hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen angestrengt. Der Beschluß des Gerichtes ist noch nicht rechtskräftig, aber dennoch ein Rückschlag für das Unternehmen, das sowieso schon gegen sinkende Umsätze im Briefgeschäft kämpft.