Von “vorauseilendem Gehorsam der deutschen Gerichte gegenüber der französischen Justiz” war in Anwaltskreisen die Rede, als herauskam, dass der Beschlagnahme der Server der Piratenpartei kein französisches Rechtshilfeersuchen zu Grunde lag, sondern dies nur von den französischen Behörden angekündigt war.
Durch diese nicht legale Beschlagnahme wurde die Arbeit vieler Menschen behindert, die die kollaborative Textbearbeitung mit dem “Piratenpad” nutzen. Das waren zum Beispiel die tunesische Demokratiebewegung, die Organisatoren der Wochenendproteste in Spanien und der Kirchentag in Dresden.