Die großen amerikanischen Internetprovider AT&T, Comcast, Cox, Time Warner und Verizon wollen nach einem Bericht von Heise vor Gericht durchsetzen, dass sie Namen und Adressen ihrer Kunden nicht an Abmahnfirmen herausgeben müssen.
Deshalb wehren sie sich gemeinsam gegen eine Gerichtsentscheidung, die die Herausgabe von Namen und Adressen zu 1.058 IP-Nummern mit Datum und Uhrzeit fordert, deren Inhaber angeblich Urheberrechtsverletzungen mit BitTorrent begangen haben sollen.
Nach Meinung dieser Provider liegt hier Missbrauch vor, weil die Abmahnfirmen Urheberrechtsverletzungen nicht unterbinden, sondern damit nur Geld verdienen wollen. Das habe sich in den vergangenen Jahren an Hunderttausenden von Fällen gezeigt, bei denen die gemeldeten Adressinhaber nicht etwa vor Gericht gebracht, sondern stattdessen zu vierstelligen “Vergleichen” genötigt wurden.
Die Gerichte, die eine Herausgabe von Adressen zum Zwecke der Prozessführung anordnen, ließen sich so von den Abmahnfirmen missbrauchen, weil diese schon zum Zeitpunkt ihrer IP-Abfrage wüssten, dass sie gar nicht klagen, sondern die Adressen für ihr zweifelhaftes Geschäftsmodell nutzen wollen.
Wenn eine einzige Anfrage Hunderte oder gar Tausende IP-Adressen betrifft wie im vorliegenden Fall und das Gericht den Argumenten der Provider nicht folgt, wurde ersatzweise Aufsplittung in 1.058 Einzelanfragen gefordert.
Schließlich weisen die fünf Internetanbieter darauf hin, dass der behauptete Zusammenhang zwischen einer IP-Nummer mit Datum und Uhrzeit und einem Kundendatensatz keineswegs bewiesen sei.
Dass hier sehr häufig Fehler vorkommen, zeigen auch zahlreiche Fälle aus Deutschland, wo das mißbräuchliche Abmahnunwesen seit über zehn Jahren ein noch viel größeres Problem als in den USA ist.
In Deutschland wollten Abmahner unter Rückgriff auf IP-Nummern beispielsweise eine bettlägrige Rentnerin zur Kasse bitten, obwohl die alte, kranke Dame zum Zeitpunkt der angeblichen Urheberrechtsverletzung weder einen Computer noch einen Router besaß.