In einem aktuellen Blog-Eintrag auf GVU-Blog.de äußert die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU), dass das Nutzen der gestreamten Videos von kino.to strafbar sei. Sie weist aber auch darauf hin, dass dazu noch eine höchstrichterliche Entscheidung aussteht.
Hier liegen selbst bei Rechtsanwälten unterschiedliche Auffassungen vor. Die GVU geht davon aus, dass das Abhören eines Streams schon eine Kopie des Werkes ist. Das ist ziemlich hirnverbrannt, denn mit der gleichen Begründung könnte man alle Radiohörer zu Urheberrechtspiraten stempeln, denn auch die Radiosignale werden für sehr kurze Zeit in der Elektronik der Geräte gespeichert. Für Fernsehen gilt das dann natürlich auch, besonders für alle modernen digitalen Fernseher.
Die GVU will wahrscheinlich nur den Usern Angst machen, damit sie jetzt nicht nach Alternativen suchen und weiter schauen. Anders kann ich mir die haltlose Behauptung einfach nicht erklären.