Der Bundesverband der Musikindustrie (BVMI) soll versucht haben zu erreichen, dass unerwünschte Streamripper, die nach Eingabe einer Youtube-URL die Tonspur des Videos in das MP3-Format umwandeln und die Datei zum Download anbieten, von Werbegeldern abgeschnitten werden oder keinen Zugang mehr zu Zahlungsdienstleistern erhalten.
Das wurde nun offenbar untersagt.
Der Betreiber von “YouTube mp3” teilte am Mittwoch in Hannover mit, dass er kurz vor Weihnachten eine Einstweilige Verfügung gegen den Verband erwirkte.
Das Landgericht Berlin untersagt dem BVMI darin, Anzeigenkunden von YouTube mp3 unter Hinweis auf dessen Rechtswidrigkeit aufzufordern, die Geschäftsbeziehungen mit dem Anbieter einzustellen.
Anlass für die Verfügung ist ein Schreiben, das die Kanzlei Rasch im Auftrag des BVMI Anfang Dezember vergangenen Jahres an ein Bonner Medienunternehmen geschickt hatte. In diesem Schreiben führen die Rasch-Anwälte aus, die “Verfügbarmachung von Musikdateien” auf Internetseiten wie Youtube mp3 verstoße ohne Einwilligung der Rechteinhaber gegen das Urheberrecht und sei damit “illegal“.
Weitere Informationen dazu finden Sie bei Heise und bei Golem.