Beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof hat die Drogeriekette Rossmann nach einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung jetzt gegen den neuen Rundfunkbeitrag Klage eingereicht.
Rossmann sieht sich durch den neuen Rundfunkbeitrag in seiner allgemeinen Handlungsfähigkeit eingeschränkt und glaubt, der Rundfunkbeitrag verstoße gegen das Gleichheitsgebot der Bayerischen Verfassung.
Die Firma geht davon aus, statt bisher 39.500 € jetzt um die 200.000 € zahlen zu müssen – einen Anstieg der Kosten um satte 500 %!
Über Klaus
Ich beschäftige mich schon seit 40 Jahren mit dem Internet. Meine Schwerpunkte sind Seitenerstellung, Programmierung, Analysen, Recherchen und Texte (auch Übersetzungen aus dem Englischen oder Niederländischen), Fotografie und ganz besonders die sozialen Aspekte der "Brave New World" oder in Merkel-Neusprech des "Neulands".
Dieser Beitrag wurde unter
Allgemeines,
Politik,
Recht,
Wirtschaft abgelegt und mit
500 %,
Bayern,
Drogeriekette,
Gleichheitsgebot,
Klage,
klagt,
Rossmann,
Rundfunkbeitrag,
Verfassungsgerichtshof verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den
Permalink.
Pingback: Immer mehr Unternehmen wollen gegen Rundfunkbeitrag klagen | Klaus Ahrens: News, Tipps, Tricks und Fotos