Wo Flatrate draufsteht, soll in Zukunft bei der Deutschen Telekom auch Flatrate drin sein. Nach Informationen des Nachrichtenmagazins Focus will die Drosselkom den Begriff “Flatrate” aus seinen gedrosselten Tarifen entfernen.
Damit kommt der Abzockerkonzern einem Urteil des Landgerichts Köln vom 30. Oktober 2013 nach. Das Gericht hatte Vertragsklauseln für unzulässig erklärt, die eine Drosselung der Geschwindigkeit bei Flatrate-Tarifen vorsehen.
Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, weil die nachträgliche Drosselung der als Flatrate beworbenen Tarife sei eine “unangemessene Benachteiligung” für die Kunden. “Kunden sollten über die gesamte Laufzeit die Sicherheit haben, dass das versprochene Surftempo nicht reduziert wird.” Der Verbraucherzentrale ging es um die Verträge der Call-&-Surf- und Entertain-Tarife der Deutschen Telekom.
Laut Focus will die Telekom schon im morgen beginnenden Dezember den Begriff Flatrate aus seinen Drossel-Tarifen streichen. Damit hat die Telekom das Urteil aber nicht unbedingt erfolgreich umgangen: “Sollte die Telekom lediglich vorhaben, gedrosselte DSL-Verträge künftig nicht mehr Flatrate zu nennen, so wäre das juristisch bedenklich und keinesfalls ausreichend”, zitiert die Zeitung einen Verbraucherschützer.
Am Montag gegen 11 Uhr will die Deutsche Telekom in einem Conference-Call auch die Details zur neuen Tarifstrategie nennen, schreibt der Tech-Blogger Caschy.