Eine Abmahnung vom Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) flatterte dem Provider E-Plus ins Haus. Es geht dabei um eine Klausel zur Vorratsdatenspeicherung, die E-Plus in seinen AGB untergebracht hat.
Diese Klausel lautet “EPS speichert alle Verkehrs- und Nutzungsdaten grundsätzlich bis zu 80 Tage nach Rechnungsversand.” und läßt komplett offen, ob die Daten über die Rechtsgrundlage im Telekommunikationsgesetz (TKG) hinaus gespeichert werden.
Denn eigentlich ist die Speicherung von Kundendaten nur im Rahmen der Gesetze zum Beispiel zum Ermöglichen der Abrechnung erlaubt.