Wenn über ein gekapertes Ebay-Konto Waren gekauft wurden, sind die ersteigerten Waren nicht zwingend gekauft, sondern der Verkäufer muss beweisen, dass der Inhaber des Accounts selbst geboten hat oder dass er unvorsichtig mit seinen Zugangsdaten umgegangen ist.
Das stellte das Oberlandesgericht Bremen beim Streit um ein Harley-Davidson-Motorrad, das für 34.000 € versteigert wurde, fest. Die Details stehen im Urteil.
Über Klaus
Ich beschäftige mich schon seit 40 Jahren mit dem Internet. Meine Schwerpunkte sind Seitenerstellung, Programmierung, Analysen, Recherchen und Texte (auch Übersetzungen aus dem Englischen oder Niederländischen), Fotografie und ganz besonders die sozialen Aspekte der "Brave New World" oder in Merkel-Neusprech des "Neulands".
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