Heute hat der BGH seine Entscheidung zu einer Auseinandersetzung um die vorzeitige Beendigung einer Ebay-Auktion bekannt gegeben. Dem Anbieter war der Angebotsgegenstand gestohlen worden, deshalb hatte er die Auktion beendet, obwohl schon ein Angebot vorlag. Die Richter gaben dem Verkäufer jetzt recht, weil der Verlust des Angebotsgegenstands nach Ebay’s AGBs zur Rücknahme des Angebots berechtigt.
Ebay-Urteil: Rücknahme eines Angebots rechtens
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