Kultusministerkonferenz, Schulbuchverlage und die Verwertungsgesellschaften VG Wort, VG Bild-Kunst und VG Musikedition haben sich nach Medienberichten darauf geeinigt, den „Schultrojaner“ ad acta zu legen.
Sie hatten schon zuvor einen Vertrag abgeschlossen, nach dem so eine Spionagesoftware in den Netzwerken der Schulen nach nicht erlaubten Kopien suchen kann.
Das Einlenken der Verlage und der Kultusminister ist wohl auf die vehemente Kritik von Schulen, Datenschützern und dem Bundesjustizministerium zu verdanken.
Jetzt dürfen Lehrer bis zu 10 % eines Buches (maximal 20 Seiten) digital kopieren oder als Kopie drucken. Die Kopien dürfen auch digital an die Schüler weiter gegeben werden.
Dafür zahlen die Länder eine erhöhte pauschale Vergütung, die im kommenden Jahr bei 9 Millionen Euro liegt.