Die Eltern müssen ihren Kindern das illegale Filesharing zwar verbieten, das Verbot muss aber nicht konstant überwacht werden. So lautete die heutige Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH). Damit sollten sich Tausende von Abmahnungen der Copyright-Mafia erledigt haben – auch solche aus der Vergangenheit.
Ein seinerzeit Dreizehnjähriger Bochumer hatte im Jahr 2007 illegales Filesharing betrieben, woraufhin sein Vater über 5.000 € an Abmahnkosten und Schadensersatz zahlen sollte .
Das erfreuliche Urteil, für dass es geschlagene fünf Jahren brauchte, sorgt endlich für klare Verhältnisse und deutlich weniger Abmahnungen. Genauere Informationen dazu können Sie bei Golem nachlesen .
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