Vor zwei Jahren reichte die EU-Kommission eine Klage gegen Deutschland ein, weil die Einführung der Vorratsdatenspeicherung hierzulande nicht gelang.
Es war nicht etwa der Verdienst der datengeilen Politiker der damals regierenden Großen Koalition von CDU, CSU und SPD – die haben alle Drei mehr als das Nötige getan, um die Bürger jederzeit rund um die Uhr zu bespitzeln und versuchen das immer noch.
Es war das Bundesverfassungsgericht, das 2010 die schon Gesetz gewordene Vorratsdatenspeicherung als grundgesetzwidrig kippte. Die systematische, anlasslose Datenspeicherung ist in der EU seit Jahren umstritten.
Inzwischen haben eine irische Bürgerrechtsorganisation, die Kärntner Landesregierung und einige Tausend Österreicher auch beim obersten Gericht der EU in Luxemburg gegen die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung geklagt und ebenfalls gewonnen: Systematische, anlasslose Vorratsdatenspeicherung verstoße gegen Grundrechte und die Richtlinie sei deshalb ungültig, urteilte der Gerichtshof.
Deshalb war es nur konsequent, dass auch die eingereichte Klage gegen Deutschland wegen nicht umgesetzter Schnüffelei im Leben der Bürger auch zurückgezogen werden musste.
Aber die Brüsseler Politiker konnten sich eine kleine Retourkutsche nicht verkneifen: Nach einem Bericht von Heise beantragte die EU-Kommission bei Gericht, dass Deutschland die Kosten des Rechtsstreits tragen soll.
Ein echt erbärmlicher Versuch des Nachkartens von den Freunden des Ausspionierens der eigenen Bürger.